Recht & Kostenträger
Was passiert mit meinen Mitarbeitenden, wenn ich mein Sanitätshaus übergebe?

Das Wichtigste in Kürze
- Werden nur die Anteile einer GmbH verkauft, bleibt die GmbH Arbeitgeberin; die Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter.
- Wird der Betrieb selbst übertragen, etwa bei einem Einzelunternehmen, tritt der neue Inhaber kraft Gesetzes in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein [1].
- Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich [1].
- Die Mitarbeitenden müssen vor dem Übergang in Textform unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen [1][2].
- Auch wenn rechtlich nichts vorgeschrieben ist, etwa beim Verkauf von GmbH-Anteilen: Das persönliche Gespräch mit dem Team gehört bei SANHOS zu jeder Übernahme.
Wer ein Sanitätshaus aufgebaut hat, kennt sein Team meist seit Jahren, oft seit Jahrzehnten. Entsprechend groß ist bei einer Übergabe die Sorge: Was wird aus den Menschen, die das Haus mitgetragen haben? Das Gesetz gibt darauf eine klare Antwort, und sie ist für die Mitarbeitenden in den meisten Fällen beruhigend. Dieser Beitrag erklärt, was gilt, und worauf Sie bei der Information Ihres Teams achten sollten.
Es kommt darauf an, was verkauft wird
Wie beim Institutionskennzeichen und der Präqualifizierung entscheidet auch hier die Form des Verkaufs:
| Share Deal | Asset Deal / Einzelunternehmen | |
|---|---|---|
| Was wird verkauft? | Die Geschäftsanteile einer GmbH | Der Betrieb selbst; bei einem Einzelunternehmen immer |
| Arbeitgeber nach dem Verkauf | unverändert die GmbH | der neue Inhaber |
| Arbeitsverträge | laufen unverändert weiter | gehen nach § 613a BGB auf den neuen Inhaber über |
| Unterrichtung nach § 613a BGB | nicht vorgeschrieben; persönliches Gespräch trotzdem wichtig | vor dem Übergang, in Textform |
| Widerspruchsrecht | nein | ja, innerhalb eines Monats |
Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
Beim Share Deal wechselt nur, wem die GmbH gehört. Die GmbH selbst bleibt Arbeitgeberin, und für die Arbeitsverhältnisse ändert sich rechtlich nichts. Die folgenden Regeln betreffen deshalb vor allem den Asset Deal und den Verkauf eines Einzelunternehmens.
Share Deal oder Asset Deal: was mit IK, Präqualifizierung und Kassenverträgen geschieht
Was der Betriebsübergang nach § 613a BGB regelt
Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein [1]. Das geschieht kraft Gesetzes, ohne dass neue Verträge geschlossen werden müssen. Für Ihre Mitarbeitenden heißt das:
- Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und alle übrigen Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag gelten weiter [1].
- Gelten im Betrieb ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen, werden ihre Regelungen Teil der Arbeitsverhältnisse und dürfen grundsätzlich ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Mitarbeitenden geändert werden [1].
- Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, sowohl durch Sie als auch durch den neuen Inhaber. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben zulässig [1].
„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam.“
Auch Sie als bisheriger Arbeitgeber sind nicht sofort aus allen Pflichten entlassen: Für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden, haften Sie neben dem neuen Inhaber als Gesamtschuldner; bei später fälligen nur anteilig [1]. Wie diese Lasten zwischen Ihnen und dem Käufer verteilt werden, regelt üblicherweise der Kaufvertrag.
Die Unterrichtung: was drinstehen muss
Bei einem Betriebsübergang müssen die betroffenen Mitarbeitenden vor dem Übergang unterrichtet werden, und zwar in Textform [1]. Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die erklärende Person genannt ist, also etwa ein Brief oder eine E-Mail [2]. Inhaltlich verlangt das Gesetz Angaben zu:
- dem Zeitpunkt oder dem geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
- dem Grund für den Übergang,
- den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Mitarbeitenden,
- den in Aussicht genommenen Maßnahmen [1].
Das Widerspruchsrecht
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann dem Übergang des eigenen Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen, gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber [1]. Das Arbeitsverhältnis geht dann nicht auf den neuen Inhaber über, sondern bleibt beim bisherigen Arbeitgeber. Gibt es dort nach dem Verkauf keinen Betrieb mehr, kann das für die betroffene Person Nachteile haben. Ein Widerspruch will deshalb gut überlegt sein, und Fragen dazu gehören in eine arbeitsrechtliche Beratung.
Wie Sie Ihr Team informieren
Das Gesetz regelt, was schriftlich mitgeteilt werden muss. Wie Ihr Team die Nachricht aufnimmt, entscheidet sich aber im persönlichen Gespräch. Aus unserer Erfahrung hat sich bewährt:
- Vertraulichkeit bis zur Unterschrift: Gerüchte während laufender Gespräche verunsichern mehr als eine klare Nachricht danach.
- Gemeinsam informieren: Bisheriger und neuer Inhaber sprechen gemeinsam mit dem Team, am besten persönlich und am selben Tag.
- Fragen ernst nehmen: Was ändert sich im Alltag, wer ist künftig Ansprechpartner, was bleibt gleich?
Auch beim Share Deal: das Gespräch gehört dazu
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen ist keine Unterrichtung nach § 613a BGB vorgeschrieben, und an den Arbeitsverträgen ändert sich nichts. Für die Mitarbeitenden ändert sich trotzdem etwas Wesentliches: Wer künftig hinter dem Haus steht. Arbeitsverhältnisse lassen sich unabhängig von jedem Verkauf mit der vertraglichen Frist kündigen. Wer im Unklaren bleibt, sucht sich im Zweifel etwas Neues, und mit erfahrenen Mitarbeitenden gehen Wissen, Beziehungen zu Verordnern und das Vertrauen der Kundschaft.
Für uns ist das Team das Wichtigste, was ein Sanitätshaus hat. Deshalb führen wir das Gespräch mit dem Team bei jeder Übernahme, unabhängig davon, ob Anteile oder ein Betrieb übergehen: gemeinsam mit der bisherigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber, persönlich und mit klaren Antworten darauf, was bleibt und was sich ändert.
Sie denken über eine Nachfolge nach? So läuft eine Übergabe an SANHOS ab
Quellen
- [1]Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 613a (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang). abgerufen am 19.10.2026.
- [2]Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 126b (Textform). abgerufen am 19.10.2026.