Nachfolge & Verkauf
Nachfolge im Sanitätshaus: Checkliste für Inhaberinnen und Inhaber

Das Wichtigste in Kürze
- Nachfolge ist ein Massenthema im Mittelstand: Jährlich streben bis 2029 rund 109.000 Unternehmen eine Nachfolge an, rund 114.000 erwägen eine Stilllegung [1]. Für 2026 bis 2030 erwartet das IfM Bonn etwa 186.000 Übergaben von Familienunternehmen [2].
- Gut die Hälfte der Familienunternehmen wird innerhalb der Familie übergeben, etwa 17 % an Beschäftigte und 29 % an Externe [2].
- Im Sanitätshaus hängt die Übergabe zusätzlich an fachlicher Leitung, Präqualifizierung, Institutionskennzeichen und Kassenverträgen. Diese Punkte brauchen Vorlauf.
- Steuerlich gibt es für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab 55 Jahren einmalige Vergünstigungen [3][4]. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen gelten andere Regeln. Binden Sie Ihre Steuerberatung früh ein.
Die meisten Inhaberinnen und Inhaber verkaufen ihr Sanitätshaus nur einmal im Leben. Entsprechend wenig Routine gibt es, und entsprechend oft wird zu spät begonnen. Dabei ist der Bedarf groß: Das KfW-Nachfolge-Monitoring zählt bis 2029 jährlich rund 109.000 mittelständische Unternehmen, die eine Nachfolge anstreben, und rund 114.000, die eine Stilllegung erwägen [1]. Diese Checkliste ordnet die Schritte, die bei einem Sanitätshaus anfallen, und zeigt, wo die Besonderheiten der Hilfsmittelversorgung Zeit kosten.
1. Früh beginnen: Ziele und Zeitpunkt klären
Am Anfang steht keine Bewertung, sondern eine persönliche Klärung. Beantworten Sie für sich vier Fragen, bevor Sie mit Interessenten sprechen:
- Wann möchten Sie die Verantwortung abgeben, und ist der Termin fest oder flexibel?
- Möchten Sie nach der Übergabe für eine Zeit im Haus bleiben, etwa als fachliche Leitung oder Ansprechpartner für Verordner, oder ganz aufhören?
- Was ist Ihnen neben dem Preis wichtig: Arbeitsplätze, Name, Standort, Versorgungsqualität?
- Welchen Erlös brauchen Sie für Ihre Altersvorsorge, und welche Steuerlast entsteht dabei?
2. Die Wege der Nachfolge vergleichen
Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn hat Studien aus vier Jahrzehnten ausgewertet: Gut die Hälfte (54 %) der Familienunternehmen wurde innerhalb der Familie übergeben, 17 % an Beschäftigte und 29 % an Unternehmensexterne. In den Studien der letzten 15 Jahre hat die familieninterne Nachfolge leicht an Bedeutung verloren [2].
| Weg | Stärken | Worauf achten |
|---|---|---|
| Familie | Kontinuität, Vertrauen bei Team und Kundschaft | Fachliche Eignung für die fachliche Leitung; faire Regelung gegenüber Geschwistern; auch hier gilt die Präqualifizierung als Neubetrieb |
| Mitarbeitende (Management-Buy-out) | Kennen Haus, Kundschaft und Verordner | Finanzierung des Kaufpreises; Rollenwechsel vom Kollegen zum Chef |
| Externe Einzelperson (Management-Buy-in) | Neue Impulse, oft unternehmerische Erfahrung | Branchenkenntnis, Akzeptanz im Team, Finanzierung |
| Wettbewerber vor Ort | Kennt den Markt, kann zügig entscheiden | Standort und Name werden häufig zusammengelegt; Vertraulichkeit |
| Unternehmensgruppe | Kapital, zentrale Dienste, Erfahrung mit Übergaben | Wie eigenständig bleibt das Haus? Welche Rolle haben Sie danach? |
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3. Das Haus übergabefähig machen
Ein Käufer bezahlt für das, was nach Ihrem Ausscheiden weiter funktioniert. Je weniger am Inhaber persönlich hängt, desto reibungsloser läuft die Übergabe. Prüfen Sie insbesondere:
- Fachliche Leitung: Gibt es neben Ihnen mindestens eine weitere Person mit der nötigen Qualifikation? Sonst wird sie mit Ihrem Ausscheiden zum Engpass.
- Präqualifizierung und Kassenverträge: Sind Zertifikat und Versorgungsbereiche aktuell, laufen Rezertifizierungen nicht genau in den Übergabezeitraum?
- Verordner und Kundschaft: Hängen die Beziehungen zu Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur an Ihnen, oder kennt das Team die Ansprechpartner?
- Abläufe und Systeme: Sind Warenwirtschaft, Abrechnung und Kostenvoranschläge nachvollziehbar, oder steckt Wissen nur in Ihrem Kopf?
- Mietvertrag: Wie lange läuft er noch, und lässt er einen Inhaberwechsel zu?
- Personal: Gibt es Schlüsselpersonen, die Sie halten möchten, und sind Arbeitsverträge aktuell?
4. Unterlagen zusammenstellen
Für eine erste Einschätzung genügen wenige Eckdaten. Spätestens in der Prüfung (Due Diligence) braucht ein Käufer aber ein vollständiges Bild. Wer die Unterlagen früh sammelt, verkürzt die Verhandlung:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Umsätze nach Versorgungsbereichen und Kostenträgern
- Präqualifizierungszertifikat mit Versorgungsbereichen, Institutionskennzeichen, Liste der Kassenverträge bzw. Beitritte
- Mietverträge, Leasing- und Wartungsverträge, Lieferantenverträge
- Personalübersicht ohne personenbezogene Details: Funktionen, Qualifikationen, Betriebszugehörigkeit
- Inventar- und Lagerübersicht, Fuhrpark
5. Verstehen, worauf Käufer achten
Für Inhaberinnen und Inhaber steckt im Haus die Arbeit vieler Jahre. Käufer betrachten dagegen vor allem, was das Haus nach der Übergabe trägt und welche Risiken sie übernehmen: Hängen Verordner und Kundschaft an einer Person? Ist die fachliche Leitung gesichert? Laufen Präqualifizierung, Verträge und Mietvertrag weiter? Wer diese Fragen früh beantwortet, wie in den Schritten 3 und 4 beschrieben, macht die Gespräche für beide Seiten einfacher.
6. Steuern und Rechtsform früh klären
Wie der Verkaufserlös besteuert wird, hängt vor allem von der Rechtsform ab. Für den Verkauf eines Einzelunternehmens oder eines Anteils an einer Personengesellschaft sieht das Einkommensteuergesetz zwei Vergünstigungen vor, die Sie ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit auf Antrag einmal im Leben nutzen können:
- Freibetrag von 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn; er verringert sich, soweit der Gewinn 136.000 Euro übersteigt [3].
- Ermäßigter Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 %, für Veräußerungsgewinne bis insgesamt 5 Millionen Euro [4].
Werden dagegen Anteile an einer GmbH verkauft, gelten andere Vorschriften. Auch ob ein Share Deal oder ein Asset Deal günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und wirkt sich zugleich auf Präqualifizierung, Institutionskennzeichen und Kassenverträge aus. Klären Sie diese Fragen gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Angebote einholen.
Was beim Inhaberwechsel mit IK, Präqualifizierung und Kassenverträgen geschieht
7. Vertraulich bleiben
Gerüchte über einen Verkauf verunsichern Team, Kundschaft und Verordner schneller, als ein Abschluss zustande kommt. Sprechen Sie deshalb zunächst nur mit wenigen Interessenten, vereinbaren Sie vor dem Austausch von Unterlagen eine Vertraulichkeitsvereinbarung und legen Sie fest, wann und von wem Ihr Team informiert wird. Bewährt hat sich, das Team erst zu informieren, wenn der Vertrag unterschrieben ist, und das gemeinsam mit dem Käufer zu tun.
8. Die Übergabe gestalten
Mit der Unterschrift ist die Nachfolge nicht abgeschlossen. Planen Sie die ersten Monate danach genauso sorgfältig: Wer stellt das Haus bei Verordnern und Kostenträgern vor? Wer übernimmt laufende Versorgungen und Kostenvoranschläge? Bleiben Sie für eine Übergangszeit an Bord, und wenn ja, mit welchen Aufgaben und wie lange? Je klarer das im Vertrag geregelt ist, desto reibungsloser läuft der Wechsel für Team und Kundschaft.
Die Checkliste im Überblick
| Zeitpunkt | Aufgaben |
|---|---|
| 2–3 Jahre vorher | Ziele und Zeitpunkt klären; Steuerberatung einbinden; zweite fachliche Leitung aufbauen; Abhängigkeit vom Inhaber verringern |
| 1–2 Jahre vorher | Unterlagen sammeln; Wege der Nachfolge prüfen; Mietvertrag und Rezertifizierung prüfen |
| 6–12 Monate vorher | Gespräche unter Vertraulichkeitsvereinbarung; Prüfung durch den Käufer |
| 3–6 Monate vorher | Vertrag verhandeln; je nach Gestaltung Präqualifizierung, IK und Kassenverträge für den Käufer vorbereiten |
| Übergabe | Unterschrift; Team gemeinsam informieren; Verordner und Kostenträger informieren; Übergangszeit beginnen |
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Sie denken über eine Nachfolge nach? So läuft eine Übergabe an SANHOS ab
Quellen
- [1]KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025. Meldung vom 09.01.2026.
- [2]Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 (Daten und Fakten Nr. 37). November 2025.
- [3]Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz, § 16 Abs. 4 (Freibetrag bei Veräußerung). abgerufen am 19.10.2026.
- [4]Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 3 (ermäßigter Steuersatz). abgerufen am 19.10.2026.